14.12.2020

BOGS bleibt geöffnet (Notbetreuung)

Die BOGS öffnet zu den gewohnten Zeiten. Es ist genau wie am Schulvormittag nur eine NOTBETREUUNG. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wir am Vormittag.

Diese gelte für Kinder, bei den mindestens ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeite, sowie für Kinder von Alleinerziehenden. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist immer, dass es keine alternative Betreuungsmöglichkeit gebe, etwa durch den Lebenspartner.

Quelle: Schleswig-Holstein.de