Einreise aus ausländischen Risikogebieten
Liebe Reisende,
Schleswig-Holstein heißt Sie als Ein- und Rückreisende herzlich willkommen.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gelten auch in diesem Jahr für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten bestimmte Regelungen. Auf dieser Seite erhalten Sie dazu einen kurzen Überblick und wichtige Links zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums mit weiterführenden Informationen. Zudem erhalten Sie einen Überblick, was bei touristischen Übernachtungen in Schleswig-Holstein zu beachten ist.
Einreise aus ausländischen Risikogebieten
Reisen Sie aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein ein, sollten Sie sich vor Reiseantritt online auf der Seite des RKI informieren, ob das Land, in dem sie sich befinden, aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft wird. Die aktuellen Risikogebiete sowie Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete des RKI sind hier online zu finden.
Wenn Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie grundsätzlich am Anmeldeverfahren teilnehmen, über einen negativen Corona-Test verfügen und sich nach Ihrer Einreise zehn Tage (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet 14 Tage) in Quarantäne begeben (eine Verkürzung der Quarantäne ist unter bestimmten Bedingungen möglich). Für Virusvarianten-Gebiete gilt zudem ein Beförderungsverbot für Beförderer des Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehrs.