22.02.2021
Maskenpflicht
Info aus dem Ministerium: In der Zeit vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 gilt für alle an Schule Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler nunmehr die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen, sogenannte OP-Masken. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.