Urlaubsreisen von Schülerinnen und Schüler in Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiete
Eine Information aus dem Ministerium:
Bei Urlaubsreisen in den Ferien kann es während der Reise dazu kommen, dass das Reiseland als Hochrisiko-/ Virusvariantengebiet eingestuft wird. Sofern deshalb nach der Rückkehr der Schülerinnen und Schüler eine Quarantänepflicht besteht und sie nicht am Unterricht teilnehmen können, sind dies entschuldigte Fehlzeiten.
Anders sieht es aus, wenn das Reiseland schon vor dem Reiseantritt als ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft wird. Sofern die Reise dennoch angetreten wird und die sich anschließende Quarantänezeit zu Fehlzeiten im Unterricht führt, sind diese Fehlzeiten unentschuldigt.
Nähere Informationen zu der Quarantäne- bzw. Absonderungspflicht nach der Einreise finden Sie unter dem folgenden Link: