Schnupfenplan
Aktualisierte Regeln für den Umgang mit Erkältungserkrankungen
Das zeitliche Fortbestehen der Corona-Pandemie hat zu neuen Erkenntnissen über die Krankheitsanzeichen in den Altersgruppen unter und über 10 Jahren geführt und somit eine Anpassung des sog. "Schnupfenplanes“ an die aktuelle epidemiologische Lage notwendig gemacht. Insbesondere vor dem Hintergrund nachgewiesener neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein, kann nach derzeitigen Erkenntnissen von einer höheren Übertragbarkeit und Betroffenheit auch jüngerer Altersgruppen ausgegangen werden.
Die angepassten Empfehlungen bei Kita- und Grundschulkindern:
Ein einfacher Schnupfen beziehungsweise Symptome ohne Krankheitswert:
Ein Kind soll zu Hause bleiben, wenn Symptome wiederholt oder dauerhaft auftreten, die einen Krankheitswert haben und auf eine übertragbare Krankheit hinweisen. Ein ärztliches Attest ist für den Besuch der Einrichtung nicht erforderlich. Sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird, das einen Besuch der Einrichtung befürwortet, steht einer Betreuung des Kindes in seiner Einrichtung nichts im Wege.
Kinder, bei denen die Symptome wie Husten bekannt sind und einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie z. B. Asthma zuzuordnen sind, können grundsätzlich ebenfalls weiterhin ihre Kita oder Grundschule besuchen.
Kinder mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, sollen ihre Kita / Schule mindestens 48 Stunden nicht besuchen. Hierzu zählt:Fieber ab 37,5°C
und/oder Husten- und Halsschmerzen
und/oder der Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns
und/oder Kopfschmerzen
und/oder Magen-/ Darmbeschwerden.
Ob ein Kind eine Ärztin/ Arzt benötigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit der Kinderärztin/-arzt aufgenommen werden oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
Zeigt ein Kind Symptome, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen und es wird kein Test durchgeführt, soll das Kind ebenfalls mindestens 48 Stunden symptomfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in seine Kita / Grundschule besuchen darf. Eine Bestätigung der Eltern braucht es nicht.
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