Tests für Schüler
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
alle Informationen vom Ministerium zu diesem Thema finden Sie unter Informationen zum Test
Einige wichtige Punkte in Kürze:
- Der Test ist freiwillig.
- Die Erziehungsberechtigten müssen den Einwilligungsbogen unterschreiben und abgeben, wenn das Kind einen Test bekommen soll.
- Niemand wird unter Druck gesetzt.
- Die Kinder führen den Test selbst unter Aufsicht durch.
- Kinder werden vorher von Ihnen und den Klassenlehrkräften auf den Test vorbereitet.
- Kinder, die ein positives Ergebnis haben, werden, bis sie abgeholt werden, von uns betreut.
Im Folgenden Text finden sie weitere Details:
Die Hygieneregeln, der Schnupfenplan und Umsicht sind weiterhin unsere wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Als weiterer Baustein für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs wird allen Schülerinnen und Schülern ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchtentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt.
Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schülerinnen und Schüler. Um sich ein Bild zu machen, finden Sie ein Anwendungsvideo des Selbsttests auf der Seite des Herstellers:
Schnell- und Selbsttest haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher muss nach jedem positive Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern eine Einverständniserklärung zur Durchfürhung des Selbsttest sowie eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen. Das Formular finden sie oben im Info-Center unter "Formulare für Eltern zum Download" oder am Ende dieses Artikels.
Das Testangebot ist freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler das Testangebot nicht in Anspruch nehmen, so ergeben sich daraus keine Nachteile. Auch wenn ein Test negativ ausfällt, müssen sich alle weiterhin an die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln halten.
Dies gilt gleichermaßen für den weiterhin geltenden Schnupfenplan: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine Coronaerkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben.
Ablauf einer Testung in der Schule Es können nur Schülerinnen und Schüler an Selbsttests teilnehmen, für die eine gültige Einverständnis- und Einwilligungserklärung vorliegt.
Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor und nach der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Die allgemeinen Belüftungsregeln sind auch während des Testens zu beachten.
Während der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Aus Platzgründen werden die Kinder zeitlich gestaffelt in Gruppen getestet, um einen Abstand von 1,50m zu gewährleisten.
Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probeentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärung unterstützt werden.
Bei der Durchführung der Testungen dürfen und werden die Aufsichtspersonen keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.
Umgang mit einem positive Testergebnis
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer COVID-19-Erkrankung. Es wird allerdings schulintern als Verdachtsfall eingestuft werden.
Das betroffene Kind wird in einem geeigneten Rraum von den anderen Kindern isoliert und von uns betreut.
Wir informieren die Eltern über ein positives Testergebnis. Das Kind muss umgehend aus der Schule abgeholt werden.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend von zu Hause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. Der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.
Eine erneute Teilnahme der Schülerin/des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test oder einer entsprechend gesonderten Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes wieder möglich.
Bis zum PCR-Testtermin muss die Person sich gemäß Erlass in häusliche Quarantäne begeben, um die Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttest an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Kohorte in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negative Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Datenschutzrechtliche Vorgaben insbesondere in Bezug auf die Ergebnisse
Die Einverständnis- und Einwilligungserklärungen werden seperat von der Schülerakte, sicher und nur für einen begrenzten Personenkreis einsehbar verwahrt. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß der Einwilligungserklärung gesondert und bezogen auf den Einzelfall. Auch dies erfolgt seperat von der Schülerakte, sicher und für einen auf das notwendige Maß begrenzten Personenkreis nur einsehbar unter der zwingenden Voraussetzung der Erforderlichkeit für die konkrete Aufgabenerfüllung (insb. Gewährleistung der erforderlichen Absonderung und Nichtteilnahme an schulischen Präsenzveranstaltungen). Soweit die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, werden sie unverzüglich gelöscht/vernichtet.
Die Aufsichtspersonen wirken im Übrigen darauf hin, dass die Testergebnissse der Selbsttests vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen):
Uns allen sollte bewusst sein, dass es gerade für die jüngeren Kinder schwierig sein wird, den Test sorgfältig durchzuführen.
Bitte schauen Sie sich das Erklärvideo an, besprechen dies mit ihrem Kind und entscheiden dann, ob sich Ihr Kind selbst testen darf.
Am Testtag muss die Einverständniserklärung vorliegen.
Bitte sorgen Sie für telefonische Erreichbarkeit!
In der Hoffnung, dass wir alle gesund bleiben,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schäfing
Schulleiter