FAQ

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die BOGS.

 

Frage: Mein Kind ist krank und muss zu Hause das Bett hüten. Wen muss ich informieren?

Antwort: Krankmeldungen erfolgen bitte morgens bis spätestens 09:00h im Sekretariat unter Tel. 04641 – 2386. Geben Sie bitte auch an, ob Ihr Kind an diesem Tag in der BOGS angemeldet ist.

 

Frage: Mein Kind ist für ein Kurs angemeldet und stellt nach der zweiten Woche fest, dass das Kursangebot nicht den Erwartungen entspricht. Kann der Kurs noch gewechselt werden?

Antwort: Sofern in einem anderen Kurs freie Plätze oder eventuelle Tauschpartner sind, ist ein Tauschen innerhalb der ersten zwei Wochen möglich, danach nicht mehr. Informationen erteilt die BOGS – Leitung.

 

Frage: Mein Kind ist in der Fürhbetreuung bis 14.00h angemeldet, frequentiert aber einen Kurs. Miuss es bis 16:00h angemeldet werden?

Antwort: Nein. An den Tagen nimmt es an dem Kurs teil und wird von Ihnen abgeholt  /geht selbst nach Hause / fährt mit dem Bus nach der 8. Stunde.

 

Frage: Kann ich mich darauf verlassen, dass mein Kind, wenn es bei der Hausaufgabenbetreuung war, mit allen Hausaufgaben fertig ist?

Antwort: Nicht unbedingt. In der Regel gelingt es den Kindern in der Hausaufgabenzeit, ihre Aufgaben zu erledigen. Bitte kontrollieren Sie diese aber noch einmal. Achtung: In der Hausaufgabenbetreuung machen die Kinder die Hausaufgaben in der Regel allein. Es handelt sich nicht um eine Hausaufgabenhilfe, wo besondere Hilfestellungen gegeben werden!

 

Frage: Mein Kind möchte gern an einem BOGS-Angebot teilnehmen, es möchte aber nicht in der Mensa essen.

Antwort: Das muss es nicht, die Anmeldung in der Mensa als „Kaltesser“ist jedoch verpflichtend; sie dient - ebenso wie die Anmeldung als "Warmesser", als Anwesenheitsnachweis.

 

Frage: Was sollte ich beim Bestellen des Mittagessens bedenken?

Antwort: Sie kennen Ihr Kind und die Essgewohnheiten Ihres Kindes, dennoch empfehlen wir, Ihr Kind bei der Essensbestellung mit einzubeziehen – manchmal ändern sich Geschmäcker ja auch.

 

Frage: Fallen für die Teilnahme an der Frühbestreuung (7.00 bis 8.00 Uhr) zusätzlich Kosten an?

Antwort: Nein. Dieses Zusatzangebot ist im Preis enthalten – die Anmeldung ist dennoch notwendig, damit wir genügend Betreuer vor Ort haben. Die Anmeldung ist dann verbindlich.

 

Frage: Mein Kind ist nur an einem Tag in der Woche für die Nachmittagsbetreuung angemeldet. Kann es trotzdem an der kompletten Ferienbetreuung teilnehmen?

Antwort: Das kann es, sofern Berufstätigkeit bei den Erziehungsberechtigten oder ein pädagogischer Grund vorliegt.

 

Frage: Was sollte ich bei der Anmeldung für ein BOGS-Angebot/eines Kurses bedenken?

Antwort: Sie kennen Ihr Kind und die Interessen und Vorlieben Ihres Kindes, dennoch empfehlen wir, Ihr Kind in die Angebotsauswahl mit einzubeziehen, zumal die Kurse jeweils für ein Schulhalbjahr angeboten werden.

 

Frage: Die Leitung des Angebotes von 14.00 – 15.00 Uhr ist erkrankt. Was passiert in dieser Stunde nun mit meinem Kind?

Antwort: Fällt ein Angebot aus, nehmen die Kinder an einem anderen  Angebot / an der Regelbetreuung teil. Dies wird direkt vor Ort gemeinsam mit den betroffenen Kindern besprochen.

 

Frage: Ich benötige lediglich eine Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr. Muss mein Kind trotzdem bis 16.00 Uhr in der Schule bleiben?

Antwort: Nein. Wenn Sie Ihr Kind früher abholen möchten, informieren Sie bitte ebenfalls bis spätestens um 09:00 h des entsprechenden Tages das Sekretariat.

 

Frage: Wo kann ich mich über die Sozialstaffelbezuschussung (BuT, Geschwisterermäßigung etc.) informieren?

Antwort: Sie können bei Frau Heller im Amt Süderbrarup anrufen (04641/7856) oder im Rahmen der Öffnungszeiten dort persönlich vorsprechen. Sie ist die zuständige Ansprechpartnerin.

 

Frage: Ich habe mein Kind morgens krankheitsbedingt nicht in die Schule geschickt. Darf es – wenn es sich besser fühlt – an der BOGS teilnehmen?

Antwort: Wenn Ihr Kind am Morgen krank war oder aus einem Grund die Schule verlassen musste (Arzt, …), darf es am Nachmittag leider nicht an der Betreuung teilnehmen.

 

Frage: Mein Kind wurde verhaltensbedngt temporär für drei Tage aus der BOGS / aus einem Kursangebot ausgeschlossen. Werden mir die Gebühren für den Zeitraum erstattet?

Antwort: Nein.