Elternarbeit

Der Schulelternbeirat (SEB) hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu unterstützen und durch Anregungen und Vorschläge mitzugestalten. Die Rahmenbedingungen für diese Elternarbeit und die Aufgaben, die Eltern in der Schule wahrnehmen können sind in Schleswig-Holstein durch das Schulgesetz geregelt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.schulrecht-sh.de  

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Klassenelternbeiräten zusammen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Der/ die Vorsitzende beruft mindestens zweimal im Jahr eine Schulelternbeiratssitzung ein. An den Sitzungen können alle Eltern der Schule als Gäste teilnehmen. Stimmberechtigt sind aber nur die Mitglieder des SEB.

Der Vorstand trifft sich mindestens einmal im Monat mit der Schulleitung.